Der Verlust eines Elternteils ist für Kinder entsetzlich. Hinzu kommen oft Geldprobleme, denn die gesetzliche Waisenrente reicht selten aus, um die Kosten für Ausbildung und Unterhalt zu finanzieren. Nur rund 160 Euro im Monat zahlt die gesetzliche Rentenversicherung im Schnitt an Waisenrentenempfänger. Eltern sollten deshalb handeln und eine Risikolebensversicherung in ausreichender Höhe abschließen.
Rund 340.000 Waisenrenten zahlt die deutsche Rentenversicherung aktuell an minder- und volljährige Waisen. Verstirbt ein Elternteil, haben Kinder Anspruch auf gesetzliche Halbwaisenrente. Die Halbwaisenrente liegt bei nur 10 Prozent der für den Todeszeitpunkt berechneten potenziellen Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Elternteils, dazu kommt ein Zuschlag je nach zurückgelegter rentenrechtlicher Zeit. Sollten beide Eltern nicht mehr leben, beträgt die Vollwaisenrente 20 Prozent der für den Todeszeitpunkt berechneten Elternrenten. Grundsätzlich gibt es die Waisenrente bis zur Volljährigkeit. Darüber hinaus wird sie nur während der Ausbildung gezahlt, etwa in der Schule, in der betrieblichen Ausbildung oder im Erststudium. Ab dem 18. Lebensjahr wird die Waisenrente teilweise auf Ausbildungsvergütung und Bafög angerechnet. Waisenrente wird grundsätzlich befristet gewährt, bis der Rentenanspruch voraussichtlich wegfällt – zum Beispiel bei Ende der Ausbildung. Wichtig: Die Waisenrente bei Todesfall eines oder beider Elternteile rechtzeitig beantragen, denn sie wird rückwirkend für nicht länger als ein Jahr vor dem Antragsmonat bezahlt.
Verantwortungsvolle Eltern sollten frühzeitig in Eigenregie für den Ernstfall vorsorgen. Wer Kinder hat, die ihren Lebensunterhalt noch nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, schließt am besten eine Risikolebensversicherung auf das Leben beider Elternteile mit ausreichender Versicherungssumme von mindestens 250.000 Euro pro Kind ab. So lässt sich zumindest verhindern, dass Kinder und Partner neben allem Leid auch noch finanziell in Not geraten.